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Regelungen Campingplatz Ferien Baia Azzurra Club
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Jeder einzelne Artikel dieses Reglement muss vom
Kunden, durchgelesen und akzeptiert werden, bevor
der Kunde die Kaution für die Bestätigung
überweist.Sobald diese Summe überwiesen worden ist,
gilt dieses Reglement als akzeptiert.
ART. 1 RESERVIERUNG.
Die Reservierung ist persönlich,
nicht übertragbar und gilt als ein offener Vertrag
zwischen den Parteien. Jede Angabe bezüglich der
Aufenthalts Reservierung muss, um akzeptiert werden
zu können, schriftlich mitgeteilt werden (per E-Mail
oder Fax).
Die Reservierungen für die Wohneinheiten
gehen nur von Samstag bis Samstag. Das
Empfangspersonal behaltet sich das Recht vor, die
Wohneinheiten und die Stellplätze nach eigener Wahl
zuzuteilen.
Die Reservierung wird endgültig, im
Moment des Einganges der Postanweisung oder der
gültigen Kreditkarten - Transaktion bezüglich der
Kaution der Reservierung.
Die Kaution entspricht 30%
des Gesamtbetrages der Aufenthaltskosten und soll,
um das Recht der Reservierung nicht zu verlieren,
innerhalb 7 Tagen von dem Moment an, an dem das
Empfangs Personal die Reservierung bestätigt hat,
überwiesen werden.
Dem zukünftigen Gast wird
empfohlen, nachdem die Reservierung bestätigt worden
ist, das Ankunfts- und Abreisedatum, sowie auch die
persönlichen Daten und alle andere Einzelheiten zu
kontrollieren.
ART. 2 BEZAHLUNGS MODALITÄTEN UND GEBRAUCH DER KREDITKARTEN.
Im Moment in dem der zukünftige
Gast die Bestätigungskaution seiner Reservierung
überweist, hat er die Wahl zwischen einer
Postanweisung an die Anschrift von Baia Azzurra oder
einer Bezahlung mit Kreditkarte. Im zweiten Fall hat
er die Pflicht, schriftlich die notwendigen Daten
für die Transaktion, dem Reservierungsbüro von Baia
Azzura mitzuteilen, damit das Empfangspersonal in
der Lage ist die Summe zu verbuchen
ART. 3 MWST. UND EXTRA KOSTEN
Alle angegebenen Preise in der
Broschüre und auf der Website, sind einschließlich
MwSt., Konsum, Einrichtung, Küchengeschirr, Besteck
und allgemeines für die Küche, der Außenzone mit
Tisch und Stühlen (wenn angegeben), Animation
Tagsüber und Abends (ausschließlich einige bestimmte
Vorstellungen), Mini Klub, Spielgarten- Sportplatz
und Schwimmbad- Benützung, Sonnenschirm und
Strandstühle beim Schwimmbad. Die Strandbad
Benützung erfolgt auf Wunsch des Gastes und gegen
Bezahlung, ausgenommen eventuelle Angebote.
Der
Gesamtbetrag muss am ersten Tag der
Service-Benützung beglichen werden. Über zusätzliche
erforderliche Kosten kann nicht diskutiert werden,
eventuelle zusätzliche individuelle Kosten werden
dem Gast verrechnet nur nachdem dies mitgeteilt
wurde und in Folge einer Serviceleistungs Anfrage
von Seiten des Gastes.
ART. 4 BEZAHLUNG.
Die Reservierungs Bestätigung
wird dem Gast zugesendet sobald die
Bestätigungskaution, von Seiten des
Empfangspersonals registriert wird.
Der Saldo,
zusätzliche erforderliche Kosten und eventuelle
zusätzliche individuelle Kosten können, am
Ankunftstag, nach der Registrierung, durch
Barbezahlung oder Kreditkarte (Bank pass, Visa,
Mastercard, Carta Sì, Maestro, Diners, American
Express, EC, JBC) beglichen werden.
Eventuelle,
zusätzlich anfallende Kosten während des Aufenthalt,
können am Tag vor der Abreise durch Barbezahlung
oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Schecks werden
nicht akzeptiert.
ART. 5 ANKUNFT / ABREISE
Der Check-in erfolgt nur zwischen
16 und 20 Uhr am Anreisetag. Wir empfehlen Ihnen
Ihre Ankunft in diesen Zeitraum zu programmieren,
damit Sie sofort nach den
Registrierungs-Formalitäten alle Leistungen, in der
Baia Azzura - Anlage in Anspruch, nehmen können.
Alle neu ankommenden Gäste müssen einen
Personalausweis vorweisen, der für jedes Mitglied
der Gruppe gültig ist.
Die Schlüssel der
Wohneinheiten müssen am Abreisetag vor 10 Uhr, dem
dafür angewiesenen Personal übergeben werden, nach
der anschließenden Kontrolle der Wohneinheiten wird
die Kaution rückerstattet (siehe Art.6).
Die
Stellplätze sollen, am Abreisetag vor 12 Uhr
verlassen werden, sollte dieser Zeitpunkt nicht
respektiert werden wird ein zusätzlicher Tag
verrechnet sowohl für den Stellplatz als auch für
die Personen.
Eine eventuelle Abreise außerhalb der
Bürozeiten muss mit dem Personal der Rezeption im
Voraus abgestimmt werden.
ART. 6 KAUTION
Für jede Wohneinheit wird eine
Kaution in Bar von € 200,00 einbehalten, die zur
sofortigen Deckung eventueller auch unabsichtlicher
Schäden an/bei/ und in den Wohneinheiten, dient.
(sowohl an der Struktur oder an der originalen
Einrichtung).
In der obengenannten Kaution ist die
Miete, eines Chips der zur Öffnung, der Tore in der
Baia Azzurra – Anlage (sowohl zu Fuß als mit dem
Pkw) dient, und eines Schlüssels für den Eingang der
Wohneinheit, inkludiert.
Dieselben müssen nach der
Inspektion am Abreisetag dem dafür angewiesenen
Personal, rückerstattet werden.
Für die Ausgabe
eventueller zusätzlicher Chips und/oder doppelten
Schlüssel, muss je eine Miete in Bar von € 20,00 als
Kaution hinterlegt werden.
Diese wird am Abreisetag
nach Rückgabe der Chips und/oder der doppelten
Schlüssel an das Empfangspersonal, rückerstattet .
ART. 7 RUHEZEITEN
Jegliche
Lärmbelästigung in der üblichen Ruhezeit,
Nachmittags
(14-16) und Nachts (24-8) ist strengstens untersagt.
ART. 8 TAGES GÄSTE
Tages- Gäste werden für Tages Aufenthalte, nach vorhergehender Bezahlung der bezüglichen Tarife, bis 21.30 Uhr zugelassen und müssen einen Personalausweis an der Rezeption hinterlegen.
Sollte die Personen - Kapazität der Unterkünfte und/oder der Ferienanlage überschritten werden, können keine Besucher zugelassen werden, das gilt ebenso sollte es die Verwaltung aufgrund nicht vorhandener notwendiger Sicherheits-Bedingungen für notwendig halten.
Alle jene die Tages - Gäste empfangen möchten, werden gebeten dies rechtzeitig am Empfang zu melden um deren Eintritt zu ermöglichen.
Die Tages - Gäste sollen beim Eingang empfangen werden. Im Fall das sich nicht vorangemeldete und/oder unerwartete Gäste vorstellen, behält sich das Empfangspersonal das Recht vor, keinerlei Auskunft über die Anwesenheit oder Identität der Urlaubs -Gäste von Baia Azzurra zu geben, gemäß dem Privacy Gesetz.
ART. 9 PKW UND MOTORRAD
Währen der Hochsaison ist der
Verkehr von PKWs und Motorräder, innerhalb der Baia
Azzurra - Anlage nur bei der Ankunft und Abreise,
zum aus- bzw. ein-laden, erlaubt.
Der Verkehr von
PKWs und Motorräder ist auf jeden Fall, während der
Mittags- und Nachtruhezeiten (13-16) (24-8)
verboten. Während des Aufenthaltes, müssen PKWs und
Motorräder auf die dafür vorgesehenen,
kontrollierten aber nicht überwachten Privat
Parkplätzen, geparkt werden.
Die Verwaltung von Baia Azzurra übernimmt keinerlei Verantwortung für
Diebstahl, Wandalismus, Schäden durch
Umwelteinflüsse oder Naturkatastrophen.
ART. 10 UMWELTSCHUTZ
Um den selben
garantieren zu können bitten wir unsere Gäste
dringlich, sich an die folgenden Anweisungen zu
halten.
Schutz des Bodens:
• jede Art von Wartungsarbeiten (Ölwechsel, Filterwechsel) innerhalb der Ferienanlage und ebenso auf der Parkplatzzone ist untersagt. Der Gebrauch von Trinkwasser zur Reinigung der Terrasse/Veranda und der Automobile ist strengstens verboten, ebenso die Benützung jeder Art von Reinigungsmittel, ausgenommen sind eventuelle Anweisungen der Direktion.
• Das Mitbringen
und der Gebrauch von chemischen Produkten, die
Personen und die Umwelt schädigen könnten ist
strengstens untersagt.
Naturschutz
• Das entfernen
von Pflanzen im Niederwald, im Pinienwald und
der Zierpflanzen in der Ferienanlage ist
strengstens untersagt.
• Jede
Veränderung der Bodenbeschaffenheit ist verboten
(Grabungen jeder Art)
• Es ist verboten
Feuerstellen direkt auf der Bodenfläche und am
Strand einzurichten.
Müllentsorgung
• Es ist verboten
den Müll direkt am Boden zu hinterlassen (das gilt
auch für die organische Entsorgung eventueller
Haustier Exkrementen)
• Die Zigaretten- und Aschenentsorgung muss in den dafür vorgesehenen, in der Ferienanlage gestellten Behältern erfolgen.
• Ebenso muss die
Müllentsorgung in den dafür vorgesehenen
Sammelbehältern erfolgen, mit ausgesprochener
Aufmerksamkeit auf eine präzise Mülltrennung
(solide, Bio, Papier, Dosen, Glas.)
ART. 11 WÄHREND DES AUFENTHALTS
Minderjährige, die nicht
mindestens in Begleitung eines Erwachsenen sind
können nicht akzeptiert werden.
Es würde eine gute
Regelung sein, aus Respekt für die die nach Ihnen
kommen das Rauchen innerhalb der Wohneinheiten zu
unterlassen. Personen, die sich ohne dem Identitätsarmbendes im Inneren des Geländes von Baia
Azzurra aufhalten, müssen das Gelände sofort nach
der Begleichung der Rechnung, wie von der aktuellen
Preisliste vorgesehen, verlassen.
Die Mindestkosten,
die der Gast bei Ankunft zu zahlen hat, beziehen
sich auf die gesamten vorreservierte
Aufenthaltskosten. Die Gäste der Stellplätze sollen
die Wasserfontänen mit gutem Benehmen benützen, für
das Trinkwasser nur die dafür vorgesehenen Behälter
gebrauchen, außerdem ist es ist absolut verboten das
Geschirr zu spülen, Essenswaren oder anderes zu
waschen, zu diesen eben genannten Tätigkeiten sind
geeignete Räumlichkeiten vorgesehen.
Es ist
untersagt die gemieteten Plätze mit Fäden, Pfählen
oder anderen Materialien abzuzäunen, ebenso Tücher
bzw.
Leinen als Abdeckung zu spannen und
Sonnenschirme aufzustellen, das gilt auch für
provisorische Zwecke.
Es ist verboten, an der
Straßenvorderseite oder am Hauptweg der
Fußgängerwege Wäsche aufzuhängen, ebenso ist es
untersagt offenes Feuer anzünden, Fäden, Seile oder
Hängematten zwischen den Bäumen zu spannen, Löcher
oder Gruben zu graben.
Weiters ist es verboten mehr
als eine Gasflasche mit einem Inhalt von mehr als 5
Kg aufzubewahren. Der verfügbare Strom an den Säulen
garantiert bis zu 3 Ampere (zum Beispiel: ein Lampe
als Beleuchtung, ein Fernseher und ein Kühlschrank
gleichzeitig), aus diesem Grund ist es untersagt
elektrische Geräte mit einem höheren
Absorptionsvermögen, in der Baia Azzurra – Anlage,
zu benützen, wie Kochgeräte, Bügeleisen, Heizofen,
Ventilator, Haartrockner usw.. Dieser unerlaubte
Gebrauch kann lange Unterbrechungen verursachen.
Der
Verantwortliche wird dafür zur Rechenschaft gezogen
und muss möglich entstandenen Schaden ersetzen. Es
ist verboten in jeglicher Form, Stellplätze anderer
Gäste zu überqueren und untersagt Fahrräder in die
Sanitären Anlagen, im Schwimmbadbereich und
Animation- Bereich mitzunehmen.
Die Erwachsenen sind
für das Benehmen ihrer Kinder verantwortlich,
Lebhaftigkeit, Erziehung und jeglicher Bedarf der
Kinder dürfen nicht störend auf die Ruhe, Sicherheit
und Hygiene anderer Gäste einwirken. Weiters müssen
Kleinkinder immer von einem Erwachsenen begleitet
und observiert werden, das gilt für die Sanitären
Anlagen, den Schwimmbadbereich, beim Schwimmen im
Meer und während der Benützung aller restlichen
Anlagen. Die Erziehungsperson verpflichtet sich
jegliche Schäden, auch Schäden an Dritte, durch
Minderjährigen zu ersetzen.
Im
Schwimmbad ist Badehauben Pflicht; es ist verboten
vom Beckenrand zu springen, Ball zu spielen,
Luftmatratzen und andere Spielmatratzen im
Schwimmbad zu benützen, es ist verboten zwischen den
Liegebetten und Sonnenschirmen zu laufen.
Wir
erinnern Sie daran das der Bademeister nicht für das
Verhalten der Kinder, weder am Strand noch im
Schwimmbadbereich verantwortlich ist.
ART. 12 HAUSTIERE
Es ist verboten Haustiere in die
Wohneinheiten mitzubringen, das gilt auch für den
Schwimmbad- und Animation- Bereich, und für die
Spielgarten-Zone. Auf dem Campingplatz-Areal wird
eine geringe Anzahl von Haustieren, nach Verrichtung
der dafür vorgesehenen Gebühr, zugelassen.
Folgende
Regelungen sind absolut einzuhalten:
Im Moment der
Reservierung müssen eventuelle Haustiere gemeldet
werden, Hunde müssen an der Leine gehalten werden,
dürfen nie alleine gelassen werden oder sich ohne
Begleitung bewegen, die Tierbesitzer müssen den
nationalen, geltenden Vorschriften, zur Achtung der
Sauberkeit und dem Dekor von Baia Azzurra
nachkommen.
ART. 13 STORNIERUNGS- UND VARIATIONSPOLITIK
Jede Stornierung in Bezug auf die
Reservierung muss schriftlich mitgeteilt werden.
Stornierungen in anderen Formen können nicht
akzeptiert werden.
Im Fall einer Reservierungs
Stornierung, wird die Kaution wie folgt
rückerstattet.:
- 80% der Kaution, sollte die
Stornierung 60 Tagen vor dem Ankunftstag erfolgen;
- 50% der Kaution, sollte die
Stornierung 30 Tagen vor dem Ankunftstag erfolgen;
- keine Rückerstattung der
Kaution sollte die Stornierung weniger als 30 Tage
vor dem Ankunftstag erfolgen.
Die obengenannte
Stornierungspolitik bezieht sich auf alle
Reservierungen der Wohneinheiten und Stellplätze.
Im
Fall, das der Gast die Stornierung nicht mitteilt,
einen oder mehrere Tagen zu spät ankommt oder früher
als es in der Reservierungs Bestätigung vorgesehen
ist, abreist, hat der Gast die Pflicht die ganze
Summe des, in der Reservierungs Bestätigung
festgelegten und bestätigten, Betrages, zu
begleichen.
Im Fall, einer nicht mitgeteilten
Stornierung oder einer späteren Anreise als es in
der Reservierungs Bestätigung festgelegt wurde, wird
die Wohneinheit bis 10 Uhr und der Stellplatz bis 12
Uhr des darauffolgenden Tages für den Gast bereit
gehalten.
Nach Ablauf dieses Zeitraums, ohne
schriftliche Mitteilung, verzichtet der Gast
automatisch auf seine Rechte, und verliert die
Kaution und das Recht die Wohneinheit oder den
reservierten Stellplatz in Anspruch zu nehmen.
Änderungen in Bezug auf die
Reservierung, müssen schriftlich mitgeteilt werden
und vom Reservierungspersonal akzeptiert und
schriftlich bestätigt werden.
Das Empfangspersonal
wird die notwendigen, akzeptierten und möglichen
Änderungen in die Wege leiten.
ART. 14 BESCHWERDEN
Jede Beschwerde soll dem
Empfangspersonal umgehend gemeldet werden, damit das
Personal schnell und effizient in der Lage ist
eventuelle Missstände zu bereinigen.
ART. 15 VERANTWORTLICHKEIT
Der Verwaltung und das Personal
sind nicht, für Diebstähle oder Verluste innerhalb
der Anlage von Baia Azzurra verantwortlich.
Ebenso
ist die Direktion für Schäden die durch, momentanen
Gas;
Strom- und Wasser Mangel; technischen Problemen
der Anlagen;
Unfälle aufgrund Naturereignissen wie
Wind- Regen oder ähnlichem;
gefallene Baumzweige
oder Tannenzapfen oder anderer Teile von Pflanzen;
Wettereinflüsse; Anwesenheit jeglicher frei lebenden
wilden Tiere;
oder persönlicher Geräte oder
Automobilen; auftreten können, nicht verantwortlich.
Die Verwaltung von Baia Azzurra übernimmt keinerlei
Verantwortung für jede Art von Schäden die sich auf
schlecht ausgeführte Manöver in Bezug auf das Parken
und abfahren auf den Stellplätzen, zurückführen
lassen.(Schäden an Pflanzen, Baumzweigen oder
Zelttücher ).
ART. 16 VERTRAGS RÜCKTRITT VON SEITEN DER DIREKTION BAIA AZZURRA
Die Verwaltung von Baia Azzurra
behält sich das Recht vor, den Reservierungs -
Vertag zu unterbrechen sollte der Gast, grobe
Ruhestörungen die den Frieden der im Feriendorf
herrscht, negativ beeinflussen oder schwere
Beleidigungen gegenüber der Verwaltung oder anderen
Gästen von Baia Azzurra, an den Tag legen.
Im Fall
einseitiger Unterbrechung des Vertrages, muss der
Gast die ganze Summe bezahlen wie es im Moment der
Reservierung bestätigt wurde.
ART. 17 ANMERKUNGEN
Jede Änderungen im Bezug auf die
Kreditkarten, wie dem Ablaufdatum,
Anschriftsänderung oder andere Problematiken die die
Sicherheit der Kreditkarten nicht gewährleisten
können, müssen dem Empfangspersonal, rechtzeitig
verbal oder schriftlich mitgeteilt werden.
ART. 18 PRIVACY
Jede Auskunft in Bezug auf den
Gast wird vom Personal der Baia Azzurra Anlage nur
benützt um sich mit dem Gast in Verbindung zu
setzen.
Es ist verboten die Daten des Gastes an
irgendeine andere Person die nicht zum Personal von
Baia Azzurra gehört, weiterzugeben.
Das Personal hat
die Pflicht alle Artikel zu respektieren gemäß der
Gesetzesgrundlage. N. 196/2003.
Effeci S.r.l. Camping Village Baia Azzurra Club 08/03/2010 |
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Am Anfang und Ende der Saison ist es möglich, dass manche Serviceleistungen nur in reduziertem
Umfang oder gar nicht angeboten werden |
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